Für Kinder, welche bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet haben, kann die Schulpflege einen vorzeitigen Eintritt in den Kindergarten bewilligen. Voraussetzung dafür ist, dass der Entwicklungsstand des Kindes die
Kindergartenreife als klar angezeigt erscheinen lässt.
Eltern, die ihr Kind vorzeitig in den Kindergarten eintreten lassen wollen, haben die Möglichkeit, fristgerecht bis zum 31. März ein schriftliches Gesuch mit Begründung an die Schulleitung Kindergarten zu stellen. Gesuche, die nach dem 31. März eintreffen, können nicht mehr bewilligt werden. |