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A
Absenzen

Die Eltern sind für den regelmässigen Besuch des Kindergartens/der Schule ihrer Kinder verantwortlich und haben das Wegbleiben vom Unterricht zu entschuldigen.

- Krankheit
- Jokertage


B

Benin

Die Schule Herrliberg unterstützt seit 2004 mit Einnahmen und Kollekten aus verschiedenen Aktivitäten die Schule Ayeke in Koko, Tobé, Benin. Gegründet wurde die Schule 1984 durch die ehemalige Herrlibergerin Karin Ostertag.
Sie wohnt noch heute in Tobé und führt das Projekt weiter.

Begabtenförderung
Kinder mit speziell ausgeprägter Begabung können bei Bedarf in den «Delfinstunden» für einzelne Lektionen pro Woche parallel zum Klassenunterricht gefördert werden.
Die Aufnahme in die «Delfinstunden» erfolgt über ein schulisches Standortgespräch mit den Eltern, der Klassenlehrperson, der Heilpädagogin und evtl. dem Kind. Nach einer Probezeit erfolgt der Entscheid der Schulleitung über eine definitive Aufnahme in die «Delfinstunden».

Besuchsmorgen
Primarschule Rebacker - Unterstufe
Dienstag, 9. November 2010
Donnerstag, 17. März 2011

Primarschule Rebacker - Mittelstufe

Dienstag, 23. November 2010
Mittwoch, 30. März 2011

Tagesschule Wetzwil - Alle Klassen

Freitag, 5. November 2010

Mittwoch, 23. März 2011

Der Unterricht wird nach Stundenplan erteilt.

Die Eltern sind zu den Besuchsmorgen herzlich eingeladen. Da die Besuchsmorgen einen Einblick in den normalen Unterricht ermöglichen sollen, bitten wir Sie, keine anderen Kinder mitzunehmen.
Falls Sie am Besuchsmorgen einen Kinderhütedienst benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Familienzentrum Robinson, Dorf 30, 8704 Herrliberg,
Tel. 044 915 47 37.

Biblische Geschichte
Die Biblische Geschichte wird im Schuljahr 2010/11 in den 1. Klassen der Primarschule Rebacker und in der 1./2. Klasse der Tagesschule Wetzwil durch das neue Schulfach Religion und Kultur abgelöst. In allen anderen Primarschulklassen ist die Biblische Geschichte wie bisher ein Freifach und wird so gestaltet, dass Kinder verschiedener Konfessionen angesprochen werden. Die Eltern können ihr Kind vor Beginn des Schuljahres, jeweils verbindlich für ein Schuljahr, für diesen Unterricht an- bzw. abmelden.
- Religion und Kultur

Blockzeiten

Im Rahmen des neuen Volksschulgesetzes findet in Herrliberg der vierstündige Blockzeitenunterricht am Vormittag (8.10 bis 11.50 Uhr) in allen Stufen statt. In dieser Zeit finden in Ergänzung zu den obligatorischen Lektionen für die 1. und 2. Klassen freiwillige Kurse in Musikalischer
Grundausbildung, resp. in Malen und Kneten statt.

 

D

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Der DaZ-Unterricht für fremdsprachige Kinder dient dem Erwerb und der Förderung der deutschen Sprache.

Deutsch für fremdsprachige Erwachsene

Jeden Montag- und Dienstagvormittag findet im Seminarraum 3, oberhalb Bibliothek, ein Deutschkurs für fremdsprachige Erwachsene statt.

Kurs A - Fortgeschrittene: Montag, 08.30 - 10.00 Uhr

Kurs B - Fortgeschrittene: Dienstag, 08.30 - 10.00 Uhr

Anmeldung Semesterkurs Deutsch für fremdsprachige Erwachsene: August 2010 - Februar 2011

 

E
Eintritt in den Kindergarten

Mit der Volkschulreform ist der Kindergarten im Kanton Zürich kantonalisiert worden. Dies bedeutet, dass der Kindergarten im Kanton Zürich eine obligatorische Schulstufe bildet, welche zwei Jahre dauert. Die öffentliche
Volksschule besteht aus der Kindergarten-, Primar- und der Sekundarstufe. Die Schulpflicht beträgt somit elf Jahre.


Bei Vollendung des 4. Altersjahres bis zum 30. April tritt ein Kind zum Schulbeginn des gleichen Jahres in den Kindergarten ein.


Für Kinder, welche bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet haben, kann die Schulpflege einen vorzeitigen Eintritt in den Kindergarten bewilligen. Voraussetzung dafür ist, dass der Entwicklungsstand des Kindes die
Kindergartenreife als klar angezeigt erscheinen lässt.

Eltern, die ihr Kind vorzeitig in den Kindergarten eintreten lassen wollen, haben die Möglichkeit, fristgerecht bis zum 31. März ein schriftliches Gesuch mit Begründung an die Schulleitung Kindergarten zu stellen. Gesuche, die nach dem 31. März eintreffen, können nicht mehr bewilligt werden.

Eintritt in die Primarschule

Bei Vollendung des 6. Altersjahres bis zum 30. April wird ein Kind zum Schulbeginn des gleichen Jahres in die Primarschule aufgenommen.

Elektronische Geräte

Alle elektronischen Geräte unterliegen derselben Regelung wie die Natels. Für die Schüler ist der Gebrauch elektronischer Geräte auf dem Schulareal während der Schulzeit nicht gestattet. Während des Unterrichts müssen sie ausgeschaltet sein. Den Unterricht störende Geräte werden vom Lehrer eingezogen und können am Ende des Schultages vom Schulkind abgeholt werden. Bei Wiederholung der Störung durch ein Gerät desselben Kindes gibt der Lehrer das Gerät nur einem Elternteil zurück.

Elternmitwirkung

Seit dem Schuljahr 2004/05 ist die Elternmitwirkung eingeführt.
Weitere Informationen finden Sie hier.

E-Mail
Sämtliche Behördenmitglieder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können per E-Mail kontaktiert werden: vorname.name@schule-herrliberg.ch


F

Familien ergänzende Betreuung

Im Schulhaus Rebacker A führt die Schule unter dem Namen KITA X Betreuungsangebote für Schulkinder des Kindergartens und der Primarschule Rebacker. Es bestehen drei Hortgruppen und eine Mittagstischgruppe.
Für die Schulkinder der Tagesschule Wetzwil findet die Betreuung im Hort der Tagesschule statt. Weitere Informationen

Ferienplan

Ferienplan 2010-2012

Freizeitwerkstatt

Zwischen den Herbst- und Sportferien finden jeweils am Mittwochnachmittag die Kurse «Werken mit Holz» für Primarschulkinder (1.-6. Klasse) statt.
Dauer: drei Nachmittage à drei Stunden.                                                                                   

G

Generationen im Klassenzimmer
In Herrliberg sind in einzelnen Klassen Seniorinnen und
Senioren im Einsatz. Ziel ist es, die Ressourcen von
älteren Menschen im Interesse der Schule resp. der Kinder
zu nutzen und das Verständnis zwischen den Generationen
zu fördern.

Gemeinde- und Schulbibliothek

Bibliothek

Gesuche
Gesuche können an die zuständige Schulleitung gerichtet werden.

Gewalt

Wir achten darauf, dass Konflikte friedlich ausgetragen werden. Bei Streit und Gewalt greifen wir sofort ein, besprechen den Zwischenfall mit allen beteiligten Kindern und bemühen uns um tragfähige Lösungen. Je nach Art
des Vorfalles werden Sie als Eltern in die Diskussion mit einbezogen.


Gymnasiumprüfung: Vorbereitungskurs

An der Schule Herrliberg werden die 6. Klass-Schülerinnen und -Schüler zwischen den Weihnachts- und den Frühlingsferien in einem separaten Kurs auf die Aufnahmeprüfung ins Gymnasium vorbereitet. Genaue Informationen dazu erhalten Sie jeweils an der entsprechenden Informationsveranstaltung
am Ende der 5. Klasse.

H

Hausordnung

Hausordnung Primarschule


Homepage Bildungsdirektion
www.bildungsdirektion.zh.ch

J
Jokertage
Pro Schuljahr stehen jedem Kindergarten- und Schulkind zwei Jokertage zur Verfügung. Die Jokertage können tageweise einzeln oder en bloc bezogen werden. Halbe Schultage gelten als ganzer Jokertag. Ein Jokertag kann nicht in zwei halbe Tage aufgeteilt werden.

Für den Bezug von Jokertagen muss die Klassenlehrperson acht Tage im Voraus, bei Bezug im Anschluss an Ferien vor Ferienbeginn mit dem Formular «Bezug von Jokertagen» informiert werden. Das Formular wird von den Eltern/Erziehungsberechtigten unterschrieben. Eine Begründung ist nicht nötig.

Der Unterrichtsstoff muss nachgearbeitet werden.
Die Schulleitung kann zu Beginn eines Semesters Sperrdaten für den Bezug von Jokertagen bekannt geben. Grundsätzlich ist der Bezug von Jokertagen nicht möglich:
• unmittelbar vor und nach den Sommerferien
• an Projekt- und Sporttagen der Klasse oder der Schuleinheit
• während Schulreisen und Klassenlagern
Nicht benutzte Jokertage verfallen und können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.
Dispensationsgesuche für weitere Tage und/oder Halbtage mit vergleichbarer individueller Nutzung wie die der Jokertage können nicht bewilligt werden.
Formular Jokertage

Jugendmusikschule

Für die musikalische Ausbildung und den Instrumentalunterricht der Schülerinnen und Schüler bietet die Jugendmusikschule Pfannenstiel in den Räumen der Schule ein vielfältiges Angebot an Einzel- und Gruppenunterricht.
Nähere Informationen erteilt: Jugendmusikschule Pfannenstiel, 8706 Meilen, Tel. 044 923 58 48, info@jmp-meilen.ch, www.jmp-meilen.ch

Das Formular für ein Stipendiengesuch finden Sie in unserem Onlineschalter.

Eingabefrist für das Stipendiengesuch ist jeweils 1. Juni.

Jugendberatung
siehe Samowar



K

Kapitel

Zwei Mal im Jahr versammelt sich die Lehrerschaft an einem Nachmittag zu einer gemeinsamen Sitzung. Der Unterricht fällt an diesen Nachmittagen aus. Bitte entnehmen Sie die Daten der Jahresagenda.

Kindergarten

Es werden fünf Kindergärten an drei Standorten geführt: Breiti I und II im Zentrum, Rietli im gleichnamigen Quartier und Waid I und II bei den Tennisplätzen.
Lageplan

Der Kindergartenbesuch konzentriert sich auf Grund des Blockzeiten-Modells vorwiegend auf die Vormittage.
Der Übertritt in die Primarschule wird in der Mitte des zweiten Kindergartenjahres im Rahmen einer Informationsveranstaltung, am Donnerstag, 10. März 2011, erläutert.

...mehr Informationen

Klassenrat

Mit der vom neuen Volksschulgesetz vorgeschriebenen «Schülerpartizipation» findet in allen Klassen ein so genannter Klassenrat statt. In der Regel diskutieren die Kinder mit der Lehrperson einmal pro Woche über aktuelle
Themen, über ihre Bedürfnisse und Wünsche und es werden gemeinsam Lösungen zur guten Bewältigung bei Problemen des Zusammenlebens gesucht und besprochen.

Krankheit des Kindes

Wird Ihr Kind krank oder kann es aus einem anderen Grund den Unterricht nicht besuchen, melden Sie es bitte frühzeitig oder zwischen 07.30 Uhr und 08.00 Uhr ab, damit wir uns über seinen Verbleib keine Sorgen machen müssen.

Wenn Sie die Lehrperson nicht telefonisch erreichen können, dann melden Sie es bitte per E-Mail ab. E-Mail-Adresse: vorname.name@schule-herrliberg.ch

Krankheit einer Lehrperson
Kann eine Lehrperson aus Krankheitsgründen ihre Klasse nicht führen, wird so schnell wie möglich eine Ersatzlehrkraft gesucht. Kann diese erst später die Klasse übernehmen, werden die Schüler am ersten Tag von den anderen
Lehrpersonen beschäftigt.

KITA X

Die Schule Herrliberg bietet eine Familien ergänzende Tagesbetreuung in der Kindertagesstätte, kurz KITA X, an. Die Räumlichkeiten befinden sich im Schulhaus Rebacker A und sind auf vier ehemalige Schulzimmer verteilt. Das Angebot besteht aus drei Hortgruppen und einer Mittagstischgruppe.



L

Lageplan

Lageplan

Situationsplan

Lausbefall

Eltern, welche bei ihren Kindern Läuse oder Nissen feststellen, sind gebeten, umgehend die entsprechende(n) Klassenlehrperson(en) darüber zu informieren. Diese wird bei Bedarf die Laustante informieren/aufbieten. Läuse
werden von Kopf zu Kopf übertragen. Lausbefall hat nichts mit unhygienischen Verhältnissen zu tun und ist keine Schande. Umgehende Information der Lehrperson, Lauskontrollen und sorgfältige Behandlungen schützen vor einer weiteren Ausbreitung einer Lausplage.

Leitbild

Leitbild Schule Herrliberg

Logopädie

Die Logopädie befasst sich mit den Auffälligkeiten der gesprochenen und geschriebenen Sprache, der Stimme und des Schluckens. Wo nötig, fördert sie die sprachliche Kommunikations- und Beziehungsfähigkeit von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen und verbessert so die schulischen und beruflichen Aussichten, das Selbstvertrauen und die Lebensqualität. Sprache ist ein wesentliches Mittel, um am beruflichen und sozialen Leben teilhaben
zu können.



M

Malen + Kneten
Während den Blockzeitenergänzungsstunden bietet die Schule für die Schulkinder der 2. Primarschulklassen das freiwillige Fach Malen + Kneten an. In diesem Fach können sich die Kinder unter Anleitung/Begleitung ohne Leistungsdruck gestalterisch betätigen.
Es werden auch Freifachkurse für Malen + Kneten für Schulkinder der 1.-6. Klasse ausserhalb der Unterrichtszeit angeboten.


Mensa

Für die Sekundarschüler wird im Schulhaus Breiti eine Mensa mit verschiedenen Verpflegungsangeboten zwischen 9.45 und 13.30 Uhr geführt.
Den Primarschulkindern ist es nicht erlaubt, während den Pausen die Mensa aufzusuchen.

Ausserhalb der Schulöffnungszeiten stehen die Räumlichkeiten auch externen Benutzern zur Verfügung. Anfragen sind an die Schulverwaltung zu richten.

Benutzungsreglement für die Mensa

Mittagsbus

Für Schülerinnen und Schüler, die einen langen Schulweg haben, fährt am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils um 12 Uhr ein Bus via Forchstrasse – Wetzwil – Frohe Aussicht. Über die Benutzungs-Berechtigung informiert die Schulverwaltung. Dort können auch die dafür benötigten Berechtigungskarten bezogen werden.

Mittagstisch

In der Kindertagesstätte KITA X führt die Schule einen Mittagstisch. Über weitere Angebote informiert die Schulverwaltung.

Musikalische Grundausbildung
Während den Blockzeitenergänzungsstunden bietet die Schule für die Schulkinder der 1. Primarschulklassen das freiwillige Fach Musikalische Grundausbildung an. In diesem Fach können sich die Kinder unter Anleitung einer Fachperson ohne Leistungsdruck ganzheitlich musikalisch betätigen und entfalten.

Musikkindergarten
Für Kinder des 2. Kindergartenjahres wird ausserhalb der
Unterrichtszeit das Freifach Musikkindergarten erteilt.
Weitere Informationen dazu sind bei der Schulverwaltung
erhältlich.

P

Pflichten der Eltern (Volksschulgesetz)

Information der Lehrperson über aussergewöhnliche Ereignisse, soweit diese für die Schule von Bedeutung sind.


Mitwirkung bei Schullaufbahnentscheiden:
Über Schullaufbahnentscheide (Stufenübertritte, Repetitionen, sonderpädagogische Massnahmen) befinden Lehrpersonen, Eltern und Schulleitung gemeinsam. Kann dabei keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege.


Gegenüber ihrem Kind sind die Eltern verantwortlich, dass es
• den Schulunterricht regelmässig und ausgeruht besucht.
• für den Schulunterricht zweckmässig gekleidet und ausgerüstet ist.
• unter geeigneten Bedingungen die Hausaufgaben erledigen kann.

Schulweg: Insbesondere liegt auch die Verantwortung für den Schulweg bei den Eltern.

 

Pflichten der Schülerinnen und Schüler (Volksschulgesetz)
• Aktive Beteiligung am Schulbetrieb
• Respektvoller Umgang mit
• Mitschülerinnen und Mitschülern
• Lehrpersonen
• Ausstattung und Schulmaterial
• Den Schülerinnen und Schülern ist es insbesondere untersagt, Alkohol, Rauchwaren und andere Suchtmittel in die Schulanlagen und an Schulanlässe mitzubringen und/ oder dort zu konsumieren.
• Waffen und Waffenattrappen in die Schulanlagen oder an schulische Anlässe mitzubringen. Beides gilt vom Beginn bis zum Ende des Unterrichts, einschliesslich der Mittagspausen, sowie an Schulanlässen auch ausserhalb
der Schulanlagen.

Psychomotorik
Die Psychomotorik befasst sich mit den Auffälligkeiten in der Motorik (Grob-, Fein- und Graphomotorik). Dabei bezieht sie den Menschen in seiner gesamten Persönlichkeit mit ein. Wo nötig fördert sie die motorischen Fähigkeiten und verbessert so die schulischen und beruflichen Aussichten, das Selbstvertrauen und die Lebensqualität.

 

R

Rechte der Eltern (Volksschulgesetz)

• Regelmässige Informationen durch die Lehrperson über Verhalten und Leistung des Kindes.
• Besuch des Unterrichts ihres Kindes, soweit der Schulbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird.
• Mitwirkung bei allgemeinen schulischen Fragen im Rahmen der Elternmitwirkung.
• Keine Mitwirkungsmöglichkeit haben die Eltern bei
• Anordnungen organisatorischer Art wie Zuteilung zu einer Schule oder Klasse.
• Weisungen im Schulalltag (Hausordnung etc.).
• Notengebung und Schülerbeurteilung.
• Personalfragen.
• methodisch-didaktischen Entscheidungen.

Rechte der Schülerinnen und Schüler (Volksschulgesetz)
• Der Schulbetrieb orientiert sich am Wohl des Kindes.
• Allgemeine, altersentsprechende Mitsprache und Mitverantwortung bei Entscheidungen, die sie persönlich betreffen.
• Recht auf Achtung, Anerkennung und Verständnis von Seiten der Lehrpersonen.

Religion und Kultur
Das neue obligatorische Schulfach Religion und Kultur wird schrittweise in den Primarschulen des Kantons Zürich eingeführt. Es vermittelt Kenntnisse über die Religionen und fördert in diesem Zusammenhang das Verständnis für
die heutige Welt. Das Fach Religion und Kultur ist so aufgebaut, dass alle Schulkinder daran teilnehmen können, unabhängig von Herkunft und Religionszugehörigkeit. Im Schuljahr 2010/11 wird dieses Fach erstmals in den 1. Klassen der Primarschule Rebacker und der 1./2. Klasse der Tagesschule Wetzwil eingeführt (1 Lektion pro Woche).

Rollbrett, Trottinett, Kickboard, Velo
Die fahrbaren Untersätze sind im Schulhaus verboten. Sie können draussen an den dafür vorgesehenen Orten deponiert werden. Es ist von Vorteil, wenn Ihr Kind sein Gefährt mit einem Vorhängeschloss gegen Diebstahl absichert. Die Kinder kommen auf eigenes Risiko und in Ihrer Verantwortung als Eltern, auch in Bezug auf Diebstahl, mit einem Gefährt in die Schule.

S
Samowar

Die regionale Fachstelle Samowar in Meilen umfasst eine Jugendberatungs- und eine Suchtpräventionsstelle. Ihre Dienste können von Eltern, Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen werden. Auch die Schule arbeitet im
Bereich der Gesundheitsförderung mit den Fachpersonen des Samowar zusammen.

Samowar, Bergstrasse 3, 8706 Meilen, www.samowar.ch
Jugendberatungs- und Suchtpräventionsstelle

Schulärztlicher Dienst

Gemäss kantonalen Vorschriften wird der Gesundheitszustand sämtlicher Kinder im Laufe des 2. Kindergartenjahres untersucht und der Impfstatus überprüft. Die Eltern haben die Wahl zwischen einem Untersuch bei ihrem Vertrauensarzt oder beim Schularzt. Sie werden jeweils von der Schulverwaltung zu gegebener Zeit informiert. In der 5. Primarklasse
findet eine Überprüfung des Impfstatus durch den Schularzt statt.

Schularzt

Dr. med. Thomas Dünner

Forchstrasse 61, 8704 Herrliberg, Tel. 044 915 20 50

Schülerausweise
Auf Anfrage von Eltern oder Schüler/innen werden von der Schulverwaltung während den Öffnungszeiten Schülerausweise erstellt und ausgegeben.

Schülerparlament/Schülerrat
Im Rahmen der vom Volksschulgesetz eingeführten «Schülerpartizipation» wird im Schuljahr 2010/11 auf der Primarschulstufe ein Schülerparlament/Schülerrat eingerichtet. Nebst dem Klassenrat soll diese Form der Schülermitwirkung auf Schuleinheitsebene den Schulkindern
Freiräume für Mitgestaltung und Eigenverantwortung ermöglichen.
- siehe auch Klassenrat

Schulprogramm
Schulprogramm der Primarschule Herrliberg von 2007 bis 2011

Schulpsychologischer Beratungsdienst

Der Schulpsychologische Beratungsdienst trifft Abklärungen bei schulischen, emotionalen oder sozialen Problemen eines Kindes oder Jugendlichen.
Eltern oder Erziehungsberechtigte werden durch die Klassenlehrperson über das Anmeldeverfahren informiert.
www.spdmeilen.ch


Schulsozialarbeit

Seit dem Schuljahr 2008/09 ist die Schulsozialarbeit an der Schule Herrliberg eingeführt.


Zu den Hauptaufgaben gehören:
• Anlaufstelle für um Rat suchende Kinder
• Stärkung und Beratung von Eltern in ihrer Erziehungsarbeit
• Stärkung von Lehrpersonen in ihrer Kompetenz, bei sozial
schwierigen Problemstellungen in ihrer Klasse oder bei
einzelnen Schülerinnen und Schülern eine angemessene
Lösung zu finden und umzusetzen
• Kriseninterventionen
• Triage und Vermitteln an weitere Fachstellen und
Fachpersonen
• Präventionsarbeit und Klassenprojekte

Nora Gernet - Schulsozialarbeiterin
Schulhausstrasse 37, 8704 Herrliberg
Tel: 044 915 81 25
nora.gernet@schule-herrliberg.ch

Schulzahnärztlicher Dienst

Die Schulzahnärzte untersuchen einmal jährlich die Zähne der Kinder auf den Gesundheits- und Reinigungszustand im Rahmen einer obligatorischen Reihenuntersuchung.

Über das Ergebnis werden die Eltern mittels Zahnkontrollkarte orientiert. Die Vereinbarung und Wahrnehmung von anschliessenden Behandlungsterminen liegt in der Verantwortung der Eltern. Über die finanzielle Beteiligung der
Schulgemeinde an den notwendigen Zahnbehandlungen orientiert die Verordnung über die Schulzahnpflege. In jedem Fall ist ein Antrag zu stellen.

Weitere Informationen erteilt die Schulverwaltung.

Schulzahnärzte

Dr. med. dent. Thomas Roos

Felsenaustrasse 28, 8704 Herrliberg, Tel. 044 915 09 27


Dr. med. dent. Heinrich Zollinger

Forchstrasse 61, 8704 Herrliberg, Tel. 044 915 19 75

Seminarräume

Die Seminarräume im 1. Stock vom Schulhaus Breiti, oberhalb der Bibliothek,

stehen auch externen Benutzern zur Verfügung. Anfragen sind an die Schulverwaltung zu richten.

Benutzungsreglement Seminarräume

Suchtprävention
Mit regelmässigen Fit+Stark-Lektionen leistet unsere Schule einen aktiven Beitrag zur Suchtprävention.

 

U

Unfallversicherung
Bei Unfällen und/oder Verletzungen der Kinder, die eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen, wird immer auf die obligatorische Krankenversicherung der Eltern zurückgegriffen.

 

V

Verkehrsschulung

Im Kindergarten und in den Primarklassen werden jährlich Verkehrsschulungen in allen Klassen durch die Polizei durchgeführt. In der 6. Primarklasse findet die Fahrradprüfung zwischen den Sommer- und den Herbstferien statt.

Volleyball
Für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen wird ein freiwilliger Volleyballkurs angeboten.

Z

Zahnprophylaxe

Im Kindergarten und in den Primarklassen wird vier Mal pro Jahr Unterricht in Zahnprophylaxe durch eine Fachperson erteilt.

Znüni
Viele Kinder brauchen zur Aufrechterhaltung ihrer Leistungsfähigkeit am Morgen eine Zwischenverpflegung. Gesunde Esswaren wie Früchte, Gemüse und Vollkornbrot sättigen länger und schaden auch den Zähnen kaum. Bitte
verzichten Sie den Zähnen zuliebe auch auf zuckerhaltige Getränke für die Pause.

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