A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
A
Absenzen
Die Eltern sind für den regelmässigen Besuch des Kindergartens/der Schule ihrer Kinder verantwortlich und haben das Wegbleiben vom Unterricht zu entschuldigen.
- Krankheit
- Jokertage
B
Benin
Die Schule Herrliberg unterstützt seit 2004 mit Einnahmen
und Kollekten aus verschiedenen Aktivitäten die Schule
Ayeke in Koko, Tobé, Benin. Gegründet wurde die Schule 1984 durch die ehemalige Herrlibergerin Karin Ostertag.
Sie wohnt noch heute in Tobé und führt das Projekt weiter.
Begabtenförderung
Kinder mit speziell ausgeprägter Begabung können bei
Bedarf in den «Delfinstunden» für einzelne Lektionen pro Woche parallel zum Klassenunterricht gefördert werden.
Die Aufnahme in die «Delfinstunden» erfolgt über ein
schulisches Standortgespräch mit den Eltern, der Klassenlehrperson,
der Heilpädagogin und evtl. dem Kind. Nach
einer Probezeit erfolgt der Entscheid der Schulleitung über
eine definitive Aufnahme in die «Delfinstunden».
Besuchsmorgen
Primarschule Rebacker - Unterstufe
Dienstag, 9. November 2010
Donnerstag, 17. März 2011
Primarschule Rebacker - Mittelstufe
Dienstag, 23. November 2010
Mittwoch, 30. März 2011
Tagesschule Wetzwil - Alle Klassen
Freitag, 5. November 2010
Mittwoch, 23. März 2011
Der Unterricht wird nach Stundenplan erteilt.
Die Eltern sind zu den Besuchsmorgen herzlich eingeladen.
Da die Besuchsmorgen einen Einblick in den normalen
Unterricht ermöglichen sollen, bitten wir Sie, keine anderen
Kinder mitzunehmen.
Falls Sie am Besuchsmorgen einen Kinderhütedienst benötigen,
wenden Sie sich bitte direkt an das Familienzentrum
Robinson, Dorf 30, 8704 Herrliberg,
Tel. 044 915 47 37.
Biblische Geschichte
Die Biblische Geschichte wird im Schuljahr 2010/11 in
den 1. Klassen der Primarschule Rebacker und in der
1./2. Klasse der Tagesschule Wetzwil durch das neue
Schulfach Religion und Kultur abgelöst. In allen anderen Primarschulklassen ist die Biblische Geschichte wie bisher
ein Freifach und wird so gestaltet, dass Kinder verschiedener
Konfessionen angesprochen werden. Die Eltern können
ihr Kind vor Beginn des Schuljahres, jeweils verbindlich für
ein Schuljahr, für diesen Unterricht an- bzw. abmelden.
- Religion und Kultur
Blockzeiten
Im Rahmen des neuen Volksschulgesetzes findet in Herrliberg
der vierstündige Blockzeitenunterricht am Vormittag
(8.10 bis 11.50 Uhr) in allen Stufen statt. In dieser Zeit
finden in Ergänzung zu den obligatorischen Lektionen für
die 1. und 2. Klassen freiwillige Kurse in Musikalischer
Grundausbildung, resp. in Malen und Kneten statt.
D
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Der DaZ-Unterricht für fremdsprachige Kinder dient dem
Erwerb und der Förderung der deutschen Sprache.
Deutsch für fremdsprachige Erwachsene
Jeden Montag- und Dienstagvormittag findet im Seminarraum 3, oberhalb Bibliothek, ein Deutschkurs für fremdsprachige Erwachsene statt.
Kurs A - Fortgeschrittene: Montag, 08.30 - 10.00 Uhr
Kurs B - Fortgeschrittene: Dienstag, 08.30 - 10.00 Uhr
Anmeldung Semesterkurs Deutsch für fremdsprachige Erwachsene: August 2010 - Februar 2011
E
Eintritt in den Kindergarten
Mit der Volkschulreform ist der Kindergarten im Kanton
Zürich kantonalisiert worden. Dies bedeutet, dass der
Kindergarten im Kanton Zürich eine obligatorische Schulstufe
bildet, welche zwei Jahre dauert. Die öffentliche
Volksschule besteht aus der Kindergarten-, Primar- und der
Sekundarstufe. Die Schulpflicht beträgt somit elf Jahre.
Bei Vollendung des 4. Altersjahres bis zum 30. April tritt
ein Kind zum Schulbeginn des gleichen Jahres in den
Kindergarten ein.
Für Kinder, welche bis zum 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet
haben, kann die Schulpflege einen vorzeitigen
Eintritt in den Kindergarten bewilligen. Voraussetzung
dafür ist, dass der Entwicklungsstand des Kindes die
Kindergartenreife als klar angezeigt erscheinen lässt.
Eltern, die ihr Kind vorzeitig in den Kindergarten eintreten
lassen wollen, haben die Möglichkeit, fristgerecht bis zum
31. März ein schriftliches Gesuch mit Begründung an die
Schulleitung Kindergarten zu stellen. Gesuche, die nach
dem 31. März eintreffen, können nicht mehr bewilligt
werden.
Eintritt in die Primarschule
Bei Vollendung des 6. Altersjahres bis zum 30. April wird
ein Kind zum Schulbeginn des gleichen Jahres in die
Primarschule aufgenommen.
Elektronische Geräte
Alle elektronischen Geräte unterliegen derselben Regelung
wie die Natels. Für die Schüler ist der Gebrauch elektronischer
Geräte auf dem Schulareal während der Schulzeit
nicht gestattet. Während des Unterrichts müssen sie ausgeschaltet
sein. Den Unterricht störende Geräte werden vom
Lehrer eingezogen und können am Ende des Schultages
vom Schulkind abgeholt werden. Bei Wiederholung der
Störung durch ein Gerät desselben Kindes gibt der Lehrer
das Gerät nur einem Elternteil zurück.
Elternmitwirkung
Seit dem Schuljahr 2004/05 ist die Elternmitwirkung eingeführt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
E-Mail
Sämtliche Behördenmitglieder sowie Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter können per E-Mail kontaktiert werden:
vorname.name@schule-herrliberg.ch

F
Familien ergänzende Betreuung
Im Schulhaus Rebacker A führt die Schule unter dem
Namen KITA X Betreuungsangebote für Schulkinder des
Kindergartens und der Primarschule Rebacker. Es bestehen
drei Hortgruppen und eine Mittagstischgruppe.
Für die Schulkinder der Tagesschule Wetzwil findet die
Betreuung im Hort der Tagesschule statt.
Weitere Informationen
Ferienplan
Ferienplan 2010-2012
Freizeitwerkstatt
Zwischen den Herbst- und Sportferien finden jeweils am
Mittwochnachmittag die Kurse «Werken mit Holz» für
Primarschulkinder (1.-6. Klasse) statt.
Dauer: drei Nachmittage à drei Stunden.
G
Generationen im Klassenzimmer
In Herrliberg sind in einzelnen Klassen Seniorinnen und
Senioren im Einsatz. Ziel ist es, die Ressourcen von
älteren Menschen im Interesse der Schule resp. der Kinder
zu nutzen und das Verständnis zwischen den Generationen
zu fördern.
Gemeinde- und Schulbibliothek
Bibliothek
Gesuche
Gesuche können an die zuständige Schulleitung gerichtet werden.
Gewalt
Wir achten darauf, dass Konflikte friedlich ausgetragen
werden. Bei Streit und Gewalt greifen wir sofort ein,
besprechen den Zwischenfall mit allen beteiligten Kindern
und bemühen uns um tragfähige Lösungen. Je nach Art
des Vorfalles werden Sie als Eltern in die Diskussion mit
einbezogen.
Gymnasiumprüfung: Vorbereitungskurs
An der Schule Herrliberg werden die 6. Klass-Schülerinnen
und -Schüler zwischen den Weihnachts- und den Frühlingsferien
in einem separaten Kurs auf die Aufnahmeprüfung
ins Gymnasium vorbereitet. Genaue Informationen dazu
erhalten Sie jeweils an der entsprechenden Informationsveranstaltung
am Ende der 5. Klasse.
H
Hausordnung
Hausordnung Primarschule
Homepage Bildungsdirektion
www.bildungsdirektion.zh.ch
J
Jokertage
Pro Schuljahr stehen jedem Kindergarten- und Schulkind
zwei Jokertage zur Verfügung.
Die Jokertage können tageweise einzeln oder en bloc
bezogen werden. Halbe Schultage gelten als ganzer Jokertag.
Ein Jokertag kann nicht in zwei halbe Tage aufgeteilt
werden.
Für den Bezug von Jokertagen muss die Klassenlehrperson
acht Tage im Voraus, bei Bezug im Anschluss an Ferien vor
Ferienbeginn mit dem Formular «Bezug von Jokertagen»
informiert werden. Das Formular wird von den Eltern/Erziehungsberechtigten unterschrieben. Eine Begründung
ist nicht nötig.
Der Unterrichtsstoff muss nachgearbeitet werden.
Die Schulleitung kann zu Beginn eines Semesters Sperrdaten
für den Bezug von Jokertagen bekannt geben.
Grundsätzlich ist der Bezug von Jokertagen nicht möglich:
• unmittelbar vor und nach den Sommerferien
• an Projekt- und Sporttagen der Klasse oder der Schuleinheit
• während Schulreisen und Klassenlagern
Nicht benutzte Jokertage verfallen und können nicht auf
das nächste Schuljahr übertragen werden.
Dispensationsgesuche für weitere Tage und/oder Halbtage
mit vergleichbarer individueller Nutzung wie die der Jokertage
können nicht bewilligt werden.
Formular Jokertage
Jugendmusikschule
Für die musikalische Ausbildung und den Instrumentalunterricht
der Schülerinnen und Schüler bietet die Jugendmusikschule
Pfannenstiel in den Räumen der Schule ein
vielfältiges Angebot an Einzel- und Gruppenunterricht.
Nähere Informationen erteilt: Jugendmusikschule Pfannenstiel,
8706 Meilen, Tel. 044 923 58 48, info@jmp-meilen.ch,
www.jmp-meilen.ch
Das Formular für ein Stipendiengesuch finden Sie in unserem Onlineschalter.
Eingabefrist für das Stipendiengesuch ist jeweils 1. Juni.
Jugendberatung
siehe Samowar

K
Kapitel
Zwei Mal im Jahr versammelt sich die Lehrerschaft an
einem Nachmittag zu einer gemeinsamen Sitzung. Der
Unterricht fällt an diesen Nachmittagen aus. Bitte entnehmen
Sie die Daten der Jahresagenda.
Kindergarten
Es werden fünf Kindergärten an drei Standorten geführt:
Breiti I und II im Zentrum, Rietli im gleichnamigen Quartier
und Waid I und II bei den Tennisplätzen.
Lageplan
Der Kindergartenbesuch konzentriert sich auf Grund des
Blockzeiten-Modells vorwiegend auf die Vormittage.
Der Übertritt in die Primarschule wird in der Mitte des
zweiten Kindergartenjahres im Rahmen einer Informationsveranstaltung, am Donnerstag, 10. März 2011,
erläutert.
...mehr Informationen
Klassenrat
Mit der vom neuen Volksschulgesetz vorgeschriebenen «Schülerpartizipation» findet in allen Klassen ein so
genannter Klassenrat statt. In der Regel diskutieren die
Kinder mit der Lehrperson einmal pro Woche über aktuelle
Themen, über ihre Bedürfnisse und Wünsche und es
werden gemeinsam Lösungen zur guten Bewältigung bei
Problemen des Zusammenlebens gesucht und besprochen.
Krankheit des Kindes
Wird Ihr Kind krank oder kann es aus einem anderen Grund
den Unterricht nicht besuchen, melden Sie es bitte frühzeitig
oder zwischen 07.30 Uhr und 08.00 Uhr ab, damit wir
uns über seinen Verbleib keine Sorgen machen müssen.
Wenn Sie die Lehrperson nicht telefonisch erreichen
können, dann melden Sie es bitte per E-Mail ab.
E-Mail-Adresse: vorname.name@schule-herrliberg.ch
Krankheit einer Lehrperson
Kann eine Lehrperson aus Krankheitsgründen ihre Klasse
nicht führen, wird so schnell wie möglich eine Ersatzlehrkraft
gesucht. Kann diese erst später die Klasse übernehmen,
werden die Schüler am ersten Tag von den anderen
Lehrpersonen beschäftigt.
KITA X
Die Schule Herrliberg bietet eine Familien ergänzende Tagesbetreuung in der Kindertagesstätte, kurz KITA X, an. Die Räumlichkeiten befinden sich im Schulhaus Rebacker A und sind auf vier ehemalige Schulzimmer verteilt. Das Angebot besteht aus drei Hortgruppen und einer Mittagstischgruppe.
L
Lageplan
Lageplan
Situationsplan
Lausbefall
Eltern, welche bei ihren Kindern Läuse oder Nissen feststellen,
sind gebeten, umgehend die entsprechende(n)
Klassenlehrperson(en) darüber zu informieren. Diese wird
bei Bedarf die Laustante informieren/aufbieten. Läuse
werden von Kopf zu Kopf übertragen. Lausbefall hat nichts
mit unhygienischen Verhältnissen zu tun und ist keine
Schande. Umgehende Information der Lehrperson, Lauskontrollen
und sorgfältige Behandlungen schützen vor
einer weiteren Ausbreitung einer Lausplage.
Leitbild
Leitbild Schule Herrliberg
Logopädie
Die Logopädie befasst sich mit den Auffälligkeiten der
gesprochenen und geschriebenen Sprache, der Stimme
und des Schluckens. Wo nötig, fördert sie die sprachliche
Kommunikations- und Beziehungsfähigkeit von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen und verbessert so die schulischen
und beruflichen Aussichten, das Selbstvertrauen
und die Lebensqualität. Sprache ist ein wesentliches Mittel,
um am beruflichen und sozialen Leben teilhaben
zu können.

M
Malen + Kneten
Während den Blockzeitenergänzungsstunden bietet die
Schule für die Schulkinder der 2. Primarschulklassen das
freiwillige Fach Malen + Kneten an. In diesem Fach können
sich die Kinder unter Anleitung/Begleitung ohne Leistungsdruck
gestalterisch betätigen.
Es werden auch Freifachkurse für Malen + Kneten für
Schulkinder der 1.-6. Klasse ausserhalb der Unterrichtszeit
angeboten.
Mensa
Für die Sekundarschüler wird im Schulhaus Breiti eine
Mensa mit verschiedenen Verpflegungsangeboten
zwischen 9.45 und 13.30 Uhr geführt.
Den Primarschulkindern ist es nicht erlaubt, während den
Pausen die Mensa aufzusuchen.
Ausserhalb der Schulöffnungszeiten stehen die Räumlichkeiten
auch externen Benutzern zur Verfügung. Anfragen
sind an die Schulverwaltung zu richten.
Benutzungsreglement für die Mensa
Mittagsbus
Für Schülerinnen und Schüler, die einen langen Schulweg
haben, fährt am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
jeweils um 12 Uhr ein Bus via Forchstrasse – Wetzwil –
Frohe Aussicht. Über die Benutzungs-Berechtigung informiert
die Schulverwaltung. Dort können auch die dafür
benötigten Berechtigungskarten bezogen werden.
Mittagstisch
In der Kindertagesstätte KITA X führt die Schule einen
Mittagstisch. Über weitere Angebote informiert die Schulverwaltung.
Musikalische Grundausbildung
Während den Blockzeitenergänzungsstunden bietet die
Schule für die Schulkinder der 1. Primarschulklassen das
freiwillige Fach Musikalische Grundausbildung an. In
diesem Fach können sich die Kinder unter Anleitung einer
Fachperson ohne Leistungsdruck ganzheitlich musikalisch
betätigen und entfalten.
Musikkindergarten
Für Kinder des 2. Kindergartenjahres wird ausserhalb der
Unterrichtszeit das Freifach Musikkindergarten erteilt.
Weitere Informationen dazu sind bei der Schulverwaltung
erhältlich.

P
Pflichten der Eltern (Volksschulgesetz)
Information der Lehrperson über aussergewöhnliche
Ereignisse, soweit diese für die Schule von Bedeutung
sind.
Mitwirkung bei Schullaufbahnentscheiden:
Über Schullaufbahnentscheide (Stufenübertritte, Repetitionen, sonderpädagogische Massnahmen) befinden
Lehrpersonen, Eltern und Schulleitung gemeinsam. Kann
dabei keine Einigung erzielt werden, entscheidet die
Schulpflege.
Gegenüber ihrem Kind sind die Eltern verantwortlich,
dass es
• den Schulunterricht regelmässig und ausgeruht besucht.
• für den Schulunterricht zweckmässig gekleidet und
ausgerüstet ist.
• unter geeigneten Bedingungen die Hausaufgaben
erledigen kann.
Schulweg: Insbesondere liegt auch die Verantwortung für
den Schulweg bei den Eltern.
Pflichten der Schülerinnen und Schüler (Volksschulgesetz)
• Aktive Beteiligung am Schulbetrieb
• Respektvoller Umgang mit
• Mitschülerinnen und Mitschülern
• Lehrpersonen
• Ausstattung und Schulmaterial
• Den Schülerinnen und Schülern ist es insbesondere untersagt,
Alkohol, Rauchwaren und andere Suchtmittel in die
Schulanlagen und an Schulanlässe mitzubringen und/
oder dort zu konsumieren.
• Waffen und Waffenattrappen in die Schulanlagen oder
an schulische Anlässe mitzubringen. Beides gilt vom
Beginn bis zum Ende des Unterrichts, einschliesslich der
Mittagspausen, sowie an Schulanlässen auch ausserhalb
der Schulanlagen.
Psychomotorik
Die Psychomotorik befasst sich mit den Auffälligkeiten
in der Motorik (Grob-, Fein- und Graphomotorik). Dabei
bezieht sie den Menschen in seiner gesamten Persönlichkeit
mit ein. Wo nötig fördert sie die motorischen Fähigkeiten
und verbessert so die schulischen und beruflichen
Aussichten, das Selbstvertrauen und die Lebensqualität.
R
Rechte der Eltern (Volksschulgesetz)
• Regelmässige Informationen durch die Lehrperson über
Verhalten und Leistung des Kindes.
• Besuch des Unterrichts ihres Kindes, soweit der Schulbetrieb
dadurch nicht beeinträchtigt wird.
• Mitwirkung bei allgemeinen schulischen Fragen im
Rahmen der Elternmitwirkung.
• Keine Mitwirkungsmöglichkeit haben die Eltern bei
• Anordnungen organisatorischer Art wie Zuteilung
zu einer Schule oder Klasse.
• Weisungen im Schulalltag (Hausordnung etc.).
• Notengebung und Schülerbeurteilung.
• Personalfragen.
• methodisch-didaktischen Entscheidungen.
Rechte der Schülerinnen und Schüler
(Volksschulgesetz)
• Der Schulbetrieb orientiert sich am Wohl des Kindes.
• Allgemeine, altersentsprechende Mitsprache und Mitverantwortung
bei Entscheidungen, die sie persönlich
betreffen.
• Recht auf Achtung, Anerkennung und Verständnis von
Seiten der Lehrpersonen.
Religion und Kultur
Das neue obligatorische Schulfach Religion und Kultur
wird schrittweise in den Primarschulen des Kantons Zürich
eingeführt. Es vermittelt Kenntnisse über die Religionen
und fördert in diesem Zusammenhang das Verständnis für
die heutige Welt. Das Fach Religion und Kultur ist so aufgebaut,
dass alle Schulkinder daran teilnehmen können,
unabhängig von Herkunft und Religionszugehörigkeit.
Im Schuljahr 2010/11 wird dieses Fach erstmals in den
1. Klassen der Primarschule Rebacker und der 1./2. Klasse
der Tagesschule Wetzwil eingeführt (1 Lektion pro Woche).
Rollbrett, Trottinett, Kickboard, Velo
Die fahrbaren Untersätze sind im Schulhaus verboten. Sie
können draussen an den dafür vorgesehenen Orten deponiert
werden. Es ist von Vorteil, wenn Ihr Kind sein Gefährt
mit einem Vorhängeschloss gegen Diebstahl absichert. Die
Kinder kommen auf eigenes Risiko und in Ihrer Verantwortung
als Eltern, auch in Bezug auf Diebstahl, mit einem
Gefährt in die Schule.
S
Samowar
Die regionale Fachstelle Samowar in Meilen umfasst eine
Jugendberatungs- und eine Suchtpräventionsstelle. Ihre
Dienste können von Eltern, Kindern und Jugendlichen in
Anspruch genommen werden. Auch die Schule arbeitet im
Bereich der Gesundheitsförderung mit den Fachpersonen
des Samowar zusammen.
Samowar, Bergstrasse 3, 8706 Meilen, www.samowar.ch
Jugendberatungs- und Suchtpräventionsstelle
Schulärztlicher Dienst
Gemäss kantonalen Vorschriften wird der Gesundheitszustand
sämtlicher Kinder im Laufe des 2. Kindergartenjahres
untersucht und der Impfstatus überprüft. Die Eltern haben
die Wahl zwischen einem Untersuch bei ihrem Vertrauensarzt
oder beim Schularzt. Sie werden jeweils von der Schulverwaltung
zu gegebener Zeit informiert. In der 5. Primarklasse
findet eine Überprüfung des Impfstatus durch den
Schularzt statt.
Schularzt
Dr. med. Thomas Dünner
Forchstrasse 61, 8704 Herrliberg,
Tel. 044 915 20 50
Schülerausweise
Auf Anfrage von Eltern oder Schüler/innen werden von der
Schulverwaltung während den Öffnungszeiten Schülerausweise
erstellt und ausgegeben.
Schülerparlament/Schülerrat
Im Rahmen der vom Volksschulgesetz eingeführten «Schülerpartizipation» wird im Schuljahr 2010/11 auf
der Primarschulstufe ein Schülerparlament/Schülerrat
eingerichtet. Nebst dem Klassenrat soll diese Form der
Schülermitwirkung auf Schuleinheitsebene den Schulkindern
Freiräume für Mitgestaltung und Eigenverantwortung
ermöglichen.
- siehe auch Klassenrat
Schulprogramm
Schulprogramm der Primarschule Herrliberg von 2007 bis 2011
Schulpsychologischer Beratungsdienst
Der Schulpsychologische Beratungsdienst trifft Abklärungen
bei schulischen, emotionalen oder sozialen Problemen
eines Kindes oder Jugendlichen.
Eltern oder Erziehungsberechtigte werden durch die
Klassenlehrperson über das Anmeldeverfahren informiert.
www.spdmeilen.ch
Schulsozialarbeit
Seit dem Schuljahr 2008/09 ist die Schulsozialarbeit an der
Schule Herrliberg eingeführt.
Zu den Hauptaufgaben gehören:
• Anlaufstelle für um Rat suchende Kinder
• Stärkung und Beratung von Eltern in ihrer Erziehungsarbeit
• Stärkung von Lehrpersonen in ihrer Kompetenz, bei sozial
schwierigen Problemstellungen in ihrer Klasse oder bei
einzelnen Schülerinnen und Schülern eine angemessene
Lösung zu finden und umzusetzen
• Kriseninterventionen
• Triage und Vermitteln an weitere Fachstellen und
Fachpersonen
• Präventionsarbeit und Klassenprojekte
Nora Gernet - Schulsozialarbeiterin
Schulhausstrasse 37, 8704 Herrliberg
Tel: 044 915 81 25
nora.gernet@schule-herrliberg.ch
Schulzahnärztlicher Dienst
Die Schulzahnärzte untersuchen einmal jährlich die Zähne
der Kinder auf den Gesundheits- und Reinigungszustand
im Rahmen einer obligatorischen Reihenuntersuchung.
Über das Ergebnis werden die Eltern mittels Zahnkontrollkarte
orientiert. Die Vereinbarung und Wahrnehmung von
anschliessenden Behandlungsterminen liegt in der Verantwortung
der Eltern. Über die finanzielle Beteiligung der
Schulgemeinde an den notwendigen Zahnbehandlungen
orientiert die Verordnung über die Schulzahnpflege. In jedem Fall ist ein Antrag zu stellen.
Weitere
Informationen erteilt die Schulverwaltung.
Schulzahnärzte
Dr. med. dent. Thomas Roos
Felsenaustrasse 28,
8704 Herrliberg, Tel. 044 915 09 27
Dr. med. dent. Heinrich Zollinger
Forchstrasse 61,
8704 Herrliberg, Tel. 044 915 19 75
Seminarräume
Die Seminarräume im 1. Stock vom Schulhaus Breiti, oberhalb der Bibliothek,
stehen auch externen Benutzern zur Verfügung. Anfragen sind an die Schulverwaltung zu richten.
Benutzungsreglement Seminarräume
Suchtprävention
Mit regelmässigen Fit+Stark-Lektionen leistet unsere
Schule einen aktiven Beitrag zur Suchtprävention.
U
Unfallversicherung
Bei Unfällen und/oder Verletzungen der Kinder, die eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen, wird immer auf die
obligatorische Krankenversicherung der Eltern zurückgegriffen.
V
Verkehrsschulung
Im Kindergarten und in den Primarklassen werden jährlich Verkehrsschulungen in allen Klassen durch die Polizei
durchgeführt. In der 6. Primarklasse findet die Fahrradprüfung
zwischen den Sommer- und den Herbstferien statt.
Volleyball
Für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen wird
ein freiwilliger Volleyballkurs angeboten.

Z
Zahnprophylaxe
Im Kindergarten und in den Primarklassen wird vier Mal
pro Jahr Unterricht in Zahnprophylaxe durch eine Fachperson
erteilt.
Znüni
Viele Kinder brauchen zur Aufrechterhaltung ihrer Leistungsfähigkeit
am Morgen eine Zwischenverpflegung.
Gesunde Esswaren wie Früchte, Gemüse und Vollkornbrot
sättigen länger und schaden auch den Zähnen kaum. Bitte
verzichten Sie den Zähnen zuliebe auch auf zuckerhaltige
Getränke für die Pause. |