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Reglement für die Elternbildung in

- den Kindergärten

- der Primarschule Rebacker

- der Tagesschule Wetzwil

   
  Reglement Elternmitwirkung als pdf-Dokument
   
  Inhaltsverzeichnis
   
1. Organigramm
2. Grundlagen / Leitgedanken
3. Ziele
   
4.

Das Modell im Überblick

 

4.1 Elternsprecherin

4.2 Schule-Eltern-Team

 
5.

Die Organisation im Einzelnen

 

5.1 Elternsprecherin

5.2 Stufendelegierte

5.3 Schule-Eltern-Team

   
6. Allgemeine Bestimmungen
7. Infrastruktur und Finanzen
8. Abgrenzungen
9. Schweigepflicht
10. Inkraftsetzung
11. Glossar
   

Aus Gründen einer besseren Lesbarkeit wird nachfolgend bei Personenbezeichnungen in der Regel die weibliche Form verwendet. Selbstverständlich sind aber immer beide Geschlechter damit gemeint.
 

 

Herrliberg, 30. März 2010

 
 
1. Organigramm
 
 
   
2. Grundlagen / Leitgedanken
 
 

Elternhaus und Schule tragen gemeinsam Verantwortung für die Erziehung und Bildung der Kinder.

Um diese vermehrt zusammen wahrnehmen zu können und das Vertrauensverhältnis zwi-schen Schule und Eltern zu gewährleisten, wird die „Allgemeine Mitwirkung“ der Eltern in der Schule Herrliberg (Kindergärten/Primarschulen) mit diesem Reglement festgelegt.

Die Zusammenarbeit von Schule und Eltern erfolgt partnerschaftlich auf der Grundhaltung von Vertrauen und gegenseitiger Wertschätzung.

Das Reglement beruht auf den gesetzlichen Vorgaben des Kantons Zürich. Die „Allgemeine Mitwirkung“ der Eltern ist im Volksschulgesetz und seiner Verordnung geregelt (VSG §55 / VSV §65).

Dieses Reglement will aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit nur das Wichtigste regeln. Innerhalb der Rahmenbedingung dieses Reglements besteht ein Gestaltungsfreiraum für Schule und Eltern.

3. Ziele
   
 

Durch die Mitwirkung der Eltern soll die Identifikation der Eltern mit der Schule gefördert und die professionelle Arbeit an der Schule ergänzt werden:
- durch partnerschaftliche Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen Schule und Elternhaus;
- durch Schaffung einer Plattform zum Einbringen gegenseitiger Anliegen, für Erfah-rungsaustausch, Kontakte und Feedback;
- über offene Information und regelmässige Kommunikation;
- durch Weiterbildung und gemeinsame Projekte

 
   
4. Das Modell im Überblick
   
4.1. Elternsprecherin
   
  Auf Klassen-Ebene arbeitet eine gewählte Elternsprecherin und deren Stellvertreterin mit der Klassenlehrperson zusammen, pflegt den Informationsaustausch zwischen Lehrperson und Klassenelternschaft und bringt die Elternanliegen der Klasse via Stufendelegierte ins Schule-Eltern-Team (SET) ein.
   
4.2. Schule-Eltern-Team
   
 

Auf der Ebene der gesamten Schule gewährleistet das Schule-Eltern-Team (SET) die Zusammenarbeit und den Informationsfluss zwischen allen an der Schule Beteiligten und behandelt Themen und Anliegen von Elternschaft und Schule.

Das SET setzt sich aus den beiden nachfolgenden gleichberechtigten Teams zusammen:

Das Eltern-Team setzt sich zusammen aus 8 Stufendelegierten (= delegierte Elternsprecherinnen aus den Stufen Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe, Tagesschule Wetzwil).

Das Schul-Team setzt sich zusammen aus einem Mitglied der Schulpflege, allen Schulleitungen sowie einer Lehrpersonenvertretung aus jeder Stufe.

Bei einer Abstimmung verfügen die beiden gleichberechtigten Teams über je eine Stimme. Eine Abstimmungsvorlage gilt dann als angenommen, wenn sie von beiden Teams die Zusage erhält.


 


 
   
5. Die Organisation im Einzelnen
   
5.1. Elternsprecherin
   
 

Die Eltern jeder Klasse bzw. jeder Doppelklasse wählen am ersten Elternabend des Schuljahres eine Elternsprecherin und deren Stellvertreterin. Die Amtsdauer beträgt mindestens ein Jahr, eine Wiederwahl ist möglich und wünschenswert, maximal für die Dauer der jeweiligen Stufenzugehörigkeit.

Die Elternsprecherin ist Ansprechperson für die Eltern und die Lehrperson der jeweiligen Klasse. Sie ist das Verbindungsglied der Eltern einer Klasse zur Stufendelegierten und/oder dem Eltern-Team.

Ansprechpartner der Elternsprecherin ist die Klassenlehrperson für klassenspezifische The-men. Für Fragen oder Anliegen, die eine Stufe oder die ganze Schule betreffen, sind die Stufendelegierte und/oder die entsprechende Schulleitung Ansprechperson.

Die Stellvertreterin unterstützt bei Bedarf die Elternsprecherin bei ihrer Arbeit und nimmt an den Sitzungen teil.

 

   
  Aufgaben:
   
  Die Elternsprecherin
  • bespricht mit der Klassenlehrperson die Form der Zusammenarbeit
• unterstützt bei Bedarf die Organisation von Klassenanlässen und koordiniert bei Bedarf die Elternmitarbeit
• bringt bei Bedarf Ressourcen aus der Elternschaft ein
• nimmt am jährlichen Weiterbildungsanlass teil, welcher vom Eltern-Team organisiert wird
• wählt die Stufendelegierten ihrer Stufe
• nimmt an den jährlichen 2-3 Sitzungen ihrer Stufe teil
• informiert die Eltern über die Belange der Elternmitwirkung, die ihre Stufe betreffen
   
  Kompetenzen:
   
  Die Elternsprecherin
  • vertritt Anliegen der Eltern einer Klasse
• initiiert bei Bedarf Arbeitsgruppen
• bringt in Absprache mit der Lehrperson Vorschläge ein für Diskussionsthemen an Eltern-abenden
• bringt Vorschläge für Elternanlässe und schulische Projekte an Stufensitzungen ein
• kann bei der Lehrperson ausserordentliche Elternabende anregen
 
   
5.2. Stufendelegierte
   
 

Die Stufendelegierten werden am Weiterbildungsanlass im ersten Semester aus den Elternsprecherinnen der entsprechenden Stufe gewählt. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr, eine Wiederwahl ist möglich und wünschenswert, maximal für die Dauer von 3 Jahren. Die Abgänge sollten nach Möglichkeit gestaffelt erfolgen.

Die Stufendelegierte ist Ansprechperson für die Elternsprecherinnen ihrer Stufe und nimmt deren Anliegen auf.

Ansprechpersonen der Stufendelegierten sind die Lehrpersonenvertretung der gleichen Stufe und die entsprechende Schulleitung.

Eine Stufendelegierte wird als Kontaktperson zur Schulleitung bestimmt. Die Kontaktperson koordiniert die Informationen zwischen den Stufendelegierten und der Schulleitung.

   
  Aufgaben:
   
  Die Stufendelegierte
  • steht in direktem Kontakt mit den Elternsprecherinnen ihrer Stufe
• vereinbart die Form der Zusammenarbeit mit den Elternsprecherinnen
• nimmt an den SET-Sitzungen teil
• vertritt die Anliegen ihrer Elternsprecherinnen im SET
• informiert ihre Elternsprecherinnen über die stufenrelevanten Themen der SET-Sitzung
• organisiert bei Bedarf und Wunsch Elternanlässe unter Einbezug der Lehrervertretung und der Schulleitung
• beruft jährlich mindestens 2-3 Sitzungen mit allen Elternsprecherinnen ihrer Stufe ein
• organisiert den jährlichen Weiterbildungsanlass für Elternsprecherinnen
   
  Kompetenzen:
   
  Die Stufendelegierte
  bringt Vorschläge ein für Diskussionsthemen an Elternanlässen
• bringt Vorschläge ein für schulische Projekte
• initiiert bei Bedarf Arbeitsgruppen
• initiiert bei Bedarf Elternbildungsveranstaltungen
• wird bei der Erarbeitung des Schulprogramms im Rahmen von SET-Sitzungen angehört
 
   
5.3. Schule-Eltern-Team
   
 

Das Schule-Eltern-Team pflegt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und trifft sich mindestens zwei Mal pro Schuljahr zu Sitzungen unter der Führung der Betriebsleitung.

Die Lehrpersonenvertretung (Mitglieder Schul-Team) und ihre Stellvertretungen werden an einer Schulkonferenz der jeweiligen Schuleinheit gewählt. Die Wahlen erfolgen im ersten Semester. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich und wünschenswert, maximal für die Dauer von 3 Jahren.

Die Lehrervertretungen sind Ansprechpersonen für die Lehrpersonen und die Elternsprecher ihrer Stufe und nehmen deren Anliegen auf.

   
  Aufgaben:
   
  Das Schule-Eltern-Team
  • sorgt für den Austausch von Informationen und die Festlegung von Vereinbarungen zwischen Schule und Elternschaft
• nimmt Anliegen aus den Klassen oder Schulstufen auf
• ist verantwortlich für Information, Zusammenarbeit und Aufträge an Elternsprecherinnen in den Schulstufen
• ist verantwortlich für das Erarbeiten und aktuell Halten eines Themenkataloges
• erstellt und beantragt das jährliche Budget
   
  Kompetenzen:
   
  Das Schule-Eltern-Team
  • bearbeitet gesamtschulische Themen und Projekte
• initiiert bei Bedarf Arbeitsgruppen
• organisiert den jährlichen Informationsabend für neue Elternsprecherinnen
• initiiert und organisiert Elternbildungsveranstaltungen und Elternanlässe
• hat ein Antragsrecht bei der Schulpflege
 
   
6. Allgemeine Bestimmungen
   
 

Für die Wahlen gilt das absolute Mehr der Anzahl anwesenden Stimmberechtigten
(absolutes Mehr = 50% + 1). Auf Wunsch werden die Wahlen geheim durchgeführt.

Personen, welche die Ziele oder die Grundhaltungen der Elternmitwirkung missachten, können durch einen Beschluss des SET ihrer Funktion in der Elternmitwirkung enthoben werden.

 
   
7. Infrastruktur und Finanzen
   
 

Für die Elternmitwirkung wird vom Schule-Eltern-Team jährlich bis Ende Juni ein Budget zuhanden der Schulpflege erstellt. Die Schulpflege stellt innerhalb des Gesamtbudgets die Mittel für die Elternmitwirkung zur Verfügung. Für Veranstaltungen und Projekte müssen bei der Schulleitung bzw. bei der Schulpflege die entsprechenden Mittel im Rahmen des Budgets beantragt werden.

Die Schule Herrliberg stellt für die Elternmitwirkung Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung
und übernimmt die Kosten für Kopien und Porti.

Die Teilnahme an SET-Sitzungen wird mit einem Sitzungsgeld entschädigt.

Das Eltern-Team verfügt über den Fond des ehemaligen Vereins „Elternforum Herrliberg“
(Verwendungszweck Elternbildung). Der Fond wird von der Finanzverwaltung der Gemein-
de verwaltet. Solange der Fond nicht aufgebraucht ist, wird der aktuelle Saldo pro Memoria
bei der jährlichen Budgetsitzung des SET im Protokoll festgehalten.


 
   
8. Abgrenzungen
   
 

Folgende Bereiche sind von der Elternmitwirkung ausgeschlossen:
- Klassenführung, Unterrichtsgestaltung, Lernziele und Methodenwahl
- Personelle Entscheide, Zuteilungen der Schulkinder und Klassenbildung.
- Probleme eines einzelnen Schulkindes; diese sind durch die Eltern direkt mit der
betroffenen Lehrperson zu besprechen.

 
   
9. Schweigepflicht
   
  Die in die Elternmitwirkung involvierten Personen sind verpflichtet, Verschwiegenheit zu wahren, soweit es sich um Tatsachen und Verhältnisse handelt, die Geheimhaltung erfordern, insbesondere, wenn es sich um persönliche Daten von Schulkindern, Eltern oder Lehrpersonen handelt.
 
   
10. Inkraftsetzung
   
  Das bisherige Reglement vom 28.11.2006 wurde vom Schule-Eltern-Team an der SET-Sitzung vom 18.3.10 angepasst. Diese Anpassungen wurden von den Schulkonferenzen KIGA/REB/TSW gutgeheissen.
Das angepasste Reglement wurde von der Schulpflege an der Sitzung vom 30.03.2010 erlassen. Es tritt per Schuljahr 2010/11 in Kraft und wird periodisch auf seine Zweckmässigkeit überprüft.
 
   
11. Glossar
   
 

Elternanlass

Anlass, bei dem sich alle oder ein Teil der Eltern/
Elternsprecherinnen/Stufendelegierte treffen

   
 

Schulprogramm

Legt die pädagogischen Schwerpunkte über einen Zeitraum von 3-5
Jahren fest.

   
 

VSG  § 55

Das Organisationsstatut gewährleistet und regelt die Mitwirkung der
Eltern.

Bei Personalentscheidungen und methodisch-didaktischen
Entscheidungen ist die Mitwirkung ausgeschlossen.

   
 

VSV  § 65

Das Organisationsstatut regelt die Form der allgemeinen Mitwirkung
von Eltern.

Die Eltern oder eine Vertretung der Eltern werden bei der Erarbei-tung
des Schulprogramms angehört.

Das Organisationsstatut kann weitergehende Mitwirkungsrechte
einräumen.

Die Eltern können nicht zur allgemeinen Mitwirkung verpflichtet
werden.

Die Schule stellt den Eltern zur Wahrnehmung ihrer Mitwirkungs-
rechte unentgeltlich Räume zur Verfügung.

 

 

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