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| 5. |
Die Organisation im Einzelnen |
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| 5.1. |
Elternsprecherin |
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Die Eltern jeder Klasse bzw. jeder Doppelklasse wählen am ersten Elternabend des Schuljahres eine Elternsprecherin und deren Stellvertreterin. Die Amtsdauer beträgt mindestens ein Jahr, eine Wiederwahl ist möglich und wünschenswert, maximal für die Dauer der jeweiligen Stufenzugehörigkeit.
Die Elternsprecherin ist Ansprechperson für die Eltern und die Lehrperson der jeweiligen Klasse. Sie ist das Verbindungsglied der Eltern einer Klasse zur Stufendelegierten und/oder dem Eltern-Team.
Ansprechpartner der Elternsprecherin ist die Klassenlehrperson für klassenspezifische The-men. Für Fragen oder Anliegen, die eine Stufe oder die ganze Schule betreffen, sind die Stufendelegierte und/oder die entsprechende Schulleitung Ansprechperson.
Die Stellvertreterin unterstützt bei Bedarf die Elternsprecherin bei ihrer Arbeit und nimmt an den Sitzungen teil.
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Aufgaben: |
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Die Elternsprecherin |
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• bespricht mit der Klassenlehrperson die Form der Zusammenarbeit
• unterstützt bei Bedarf die Organisation von Klassenanlässen und koordiniert bei Bedarf die Elternmitarbeit
• bringt bei Bedarf Ressourcen aus der Elternschaft ein
• nimmt am jährlichen Weiterbildungsanlass teil, welcher vom Eltern-Team organisiert wird
• wählt die Stufendelegierten ihrer Stufe
• nimmt an den jährlichen 2-3 Sitzungen ihrer Stufe teil
• informiert die Eltern über die Belange der Elternmitwirkung, die ihre Stufe betreffen
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Kompetenzen: |
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Die Elternsprecherin |
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• vertritt Anliegen der Eltern einer Klasse
• initiiert bei Bedarf Arbeitsgruppen
• bringt in Absprache mit der Lehrperson Vorschläge ein für Diskussionsthemen an Eltern-abenden
• bringt Vorschläge für Elternanlässe und schulische Projekte an Stufensitzungen ein
• kann bei der Lehrperson ausserordentliche Elternabende anregen
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| 5.2. |
Stufendelegierte |
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Die Stufendelegierten werden am Weiterbildungsanlass im ersten Semester aus den Elternsprecherinnen der entsprechenden Stufe gewählt. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr, eine Wiederwahl ist möglich und wünschenswert, maximal für die Dauer von 3 Jahren. Die Abgänge sollten nach Möglichkeit gestaffelt erfolgen.
Die Stufendelegierte ist Ansprechperson für die Elternsprecherinnen ihrer Stufe und nimmt deren Anliegen auf.
Ansprechpersonen der Stufendelegierten sind die Lehrpersonenvertretung der gleichen Stufe und die entsprechende Schulleitung.
Eine Stufendelegierte wird als Kontaktperson zur Schulleitung bestimmt. Die Kontaktperson koordiniert die Informationen zwischen den Stufendelegierten und der Schulleitung.
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Aufgaben: |
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Die Stufendelegierte |
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• steht in direktem Kontakt mit den Elternsprecherinnen ihrer Stufe
• vereinbart die Form der Zusammenarbeit mit den Elternsprecherinnen
• nimmt an den SET-Sitzungen teil
• vertritt die Anliegen ihrer Elternsprecherinnen im SET
• informiert ihre Elternsprecherinnen über die stufenrelevanten Themen der SET-Sitzung
• organisiert bei Bedarf und Wunsch Elternanlässe unter Einbezug der Lehrervertretung und der Schulleitung
• beruft jährlich mindestens 2-3 Sitzungen mit allen Elternsprecherinnen ihrer Stufe ein
• organisiert den jährlichen Weiterbildungsanlass für Elternsprecherinnen
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Kompetenzen: |
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Die Stufendelegierte |
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bringt Vorschläge ein für Diskussionsthemen an Elternanlässen
• bringt Vorschläge ein für schulische Projekte
• initiiert bei Bedarf Arbeitsgruppen
• initiiert bei Bedarf Elternbildungsveranstaltungen
• wird bei der Erarbeitung des Schulprogramms im Rahmen von SET-Sitzungen angehört
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| 5.3. |
Schule-Eltern-Team |
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Das Schule-Eltern-Team pflegt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und trifft sich mindestens zwei Mal pro Schuljahr zu Sitzungen unter der Führung der Betriebsleitung.
Die Lehrpersonenvertretung (Mitglieder Schul-Team) und ihre Stellvertretungen werden an einer Schulkonferenz der jeweiligen Schuleinheit gewählt. Die Wahlen erfolgen im ersten Semester. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich und wünschenswert, maximal für die Dauer von 3 Jahren.
Die Lehrervertretungen sind Ansprechpersonen für die Lehrpersonen und die Elternsprecher ihrer Stufe und nehmen deren Anliegen auf.
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Aufgaben: |
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Das Schule-Eltern-Team |
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• sorgt für den Austausch von Informationen und die Festlegung von Vereinbarungen zwischen Schule und Elternschaft
• nimmt Anliegen aus den Klassen oder Schulstufen auf
• ist verantwortlich für Information, Zusammenarbeit und Aufträge an Elternsprecherinnen in den Schulstufen
• ist verantwortlich für das Erarbeiten und aktuell Halten eines Themenkataloges
• erstellt und beantragt das jährliche Budget
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Kompetenzen: |
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Das Schule-Eltern-Team |
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• bearbeitet gesamtschulische Themen und Projekte
• initiiert bei Bedarf Arbeitsgruppen
• organisiert den jährlichen Informationsabend für neue Elternsprecherinnen
• initiiert und organisiert Elternbildungsveranstaltungen und Elternanlässe
• hat ein Antragsrecht bei der Schulpflege
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| 6. |
Allgemeine Bestimmungen |
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Für die Wahlen gilt das absolute Mehr der Anzahl anwesenden Stimmberechtigten
(absolutes Mehr = 50% + 1). Auf Wunsch werden die Wahlen geheim durchgeführt.
Personen, welche die Ziele oder die Grundhaltungen der Elternmitwirkung missachten, können durch einen Beschluss des SET ihrer Funktion in der Elternmitwirkung enthoben werden.
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| 7. |
Infrastruktur und Finanzen |
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Für die Elternmitwirkung wird vom Schule-Eltern-Team jährlich bis Ende Juni ein Budget zuhanden der Schulpflege erstellt. Die Schulpflege stellt innerhalb des Gesamtbudgets die Mittel für die Elternmitwirkung zur Verfügung. Für Veranstaltungen und Projekte müssen bei der Schulleitung bzw. bei der Schulpflege die entsprechenden Mittel im Rahmen des Budgets beantragt werden.
Die Schule Herrliberg stellt für die Elternmitwirkung Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung
und übernimmt die Kosten für Kopien und Porti.
Die Teilnahme an SET-Sitzungen wird mit einem Sitzungsgeld entschädigt.
Das Eltern-Team verfügt über den Fond des ehemaligen Vereins „Elternforum Herrliberg“
(Verwendungszweck Elternbildung). Der Fond wird von der Finanzverwaltung der Gemein-
de verwaltet. Solange der Fond nicht aufgebraucht ist, wird der aktuelle Saldo pro Memoria
bei der jährlichen Budgetsitzung des SET im Protokoll festgehalten.
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| 8. |
Abgrenzungen |
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Folgende Bereiche sind von der Elternmitwirkung ausgeschlossen:
- Klassenführung, Unterrichtsgestaltung, Lernziele und Methodenwahl
- Personelle Entscheide, Zuteilungen der Schulkinder und Klassenbildung.
- Probleme eines einzelnen Schulkindes; diese sind durch die Eltern direkt mit der
betroffenen Lehrperson zu besprechen.
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| 9. |
Schweigepflicht |
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Die in die Elternmitwirkung involvierten Personen sind verpflichtet, Verschwiegenheit zu wahren, soweit es sich um Tatsachen und Verhältnisse handelt, die Geheimhaltung erfordern, insbesondere, wenn es sich um persönliche Daten von Schulkindern, Eltern oder Lehrpersonen handelt. |
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| 10. |
Inkraftsetzung |
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Das bisherige Reglement vom 28.11.2006 wurde vom Schule-Eltern-Team an der SET-Sitzung vom 18.3.10 angepasst. Diese Anpassungen wurden von den Schulkonferenzen KIGA/REB/TSW gutgeheissen.
Das angepasste Reglement wurde von der Schulpflege an der Sitzung vom 30.03.2010 erlassen. Es tritt per Schuljahr 2010/11 in Kraft und wird periodisch auf seine Zweckmässigkeit überprüft.
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| 11. |
Glossar |
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Elternanlass
Anlass, bei dem sich alle oder ein Teil der Eltern/
Elternsprecherinnen/Stufendelegierte treffen
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Schulprogramm
Legt die pädagogischen Schwerpunkte über einen Zeitraum von 3-5
Jahren fest.
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VSG § 55
Das Organisationsstatut gewährleistet und regelt die Mitwirkung der
Eltern.
Bei Personalentscheidungen und methodisch-didaktischen
Entscheidungen ist die Mitwirkung ausgeschlossen.
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VSV § 65
Das Organisationsstatut regelt die Form der allgemeinen Mitwirkung
von Eltern.
Die Eltern oder eine Vertretung der Eltern werden bei der Erarbei-tung
des Schulprogramms angehört.
Das Organisationsstatut kann weitergehende Mitwirkungsrechte
einräumen.
Die Eltern können nicht zur allgemeinen Mitwirkung verpflichtet
werden.
Die Schule stellt den Eltern zur Wahrnehmung ihrer Mitwirkungs-
rechte unentgeltlich Räume zur Verfügung.
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