Eltern ABC
A
Absenzen
Die Eltern sind für den regelmässigen Besuch des Kindergartens und der Schule für ihre Kinder verantwortlich und haben das Fernbleiben vom Unterricht, der Betreuung sowie für den Schülertransport über die Escola-App zu entschuldigen.
B
Begabtenförderung
Kinder mit speziell ausgeprägter Begabung können bei Bedarf in den "Delfinstunden" für einzelne Lektionen pro Woche parallel zum Klassenunterricht gefördert werden. Die Klassenlehrperson empfiehlt zusammen mit der Helpädagogin / dem Heilpädagogen aufgrund von Beobachtungen, wer dafür geeignet ist. Die Aufnahme in die "Delfinstunden" erfolgt über ein schulisches Standortgespräch mit den Eltern, der Klassenlehrperson, der Lehrperson für die integrative Förderung und evtl. dem Kind. Nach einer Probezeit erfolgt der Entscheid der Schulleitung über die definitive Aufnahme in die "Delfinstunden".
Bildungsdirektion und Volksschulamt
Blockzeiten
Gemäss Volksschulgesetz findet am Vormittag in allen Stufen der vierstündige Blockzeitenunterricht (8.10 bis 11.50 Uhr) statt. In dieser Zeit finden in Ergänzung zu den obligatorischen Lektionen für die 1. und 2. Klassen freiwillige Kurse in Musikalischer Grundausbildung, resp. in Malen und Formen statt.
D
Defibrillator Standorte
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Der DaZ-Unterricht für fremdsprachige Kinder dient dem Erwerb und der Förderung der deutschen Sprache.
Dispensation vom Unterricht
Gesuche für Dispensationen vom Unterricht sind von den Eltern an die Schulleitung zu richten.
Reglement Absenzen, Jokertage, Dispensationen [pdf, 204 KB]
E
Sämtliche Behördenmitglieder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können per E-Mail kontaktiert werden:
vorname.name@schule-herrliberg.ch
Eintritt in den Kindergarten
Die öffentliche Volksschule besteht aus der Kindergarten-, Primar- und der Sekundarstufe. Die Schulpflicht beträgt elf Jahre.
Bei Vollendung des 4. Altersjahres bis zum 31. Juli tritt ein Kind zum Schulbeginn des gleichen Jahres in den Kindergarten ein.
Eine Rückstellung für den Eintritt in den Kindergarten ist mit einem schriftlichen Gesuch und schriftlicher Stellungnahme des Kinderarztes, bis zum 31. März an die Schulpflege einzureichen.
Eintritt in die Primarschule
Bei Vollendung des 6. Altersjahres wird ein Kind zum Schulbeginn des gleichen Jahres in die Primarschule aufgenommen. Der Stichtag ist der 31. Juli.
Elektronische Geräte
Schulkindern ist der Gebrauch elektronischer Geräte wie Natels, Apple-Watches, usw. während der Schulzeit (inkl. Pause) nicht gestattet. Geräte welche den Unterricht stören, können von der Lehrperson bis am Ende des entsprechenden Schultages eingezogen werden.
Elternabend
Die Teilnahme der Eltern und Erziehungsberchtigten an den Klassenelternabenden ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus sehr wichtig. Erwartet wird mindestens ein Elternteil pro Kind.
Elternmitwirkung
Informationen finden Sie unter Elternmitwirkung
Escola
Die Schule Herrliberg arbeitet mit der webbasierten Schuldatenverwaltungsplattform und -app von Escola. Sie ermöglicht Lehrpersonen und Eltern, über die App Absenzen zu melden, Nachrichten zu senden, Dokumente zu teilen, Stundenpläne einzusehen und die Schulangebote (wie Hort, Mittagstisch) zu verwalten. Die Plattform dient als zentrale Anlaufstelle für schulbezogene Informationen und erleichtert den Datenaustausch zwischen allen Beteiligten.
F
Familien- und schulergänzende Betreuung
Krippe - Kita Rumpelchischte
Die Schule Herrliberg bietet für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten familienergänzende Ganztagsbetreuung an.
Hort - KITA X
Die schulergänzende Betreuung für Kinder der Kindergartenstufe und Standort Rebacker findet im Hort KITA X statt.
Hort Wetzwil
Für die Schulkinder Standort Wetzwil findet die schulergänzende Betreuung im Hort Wetzwil statt.
Weitere Informationen: Angebot / Tarif sowie für eine Betreuung während den Ferien- und schulfreien Tagen erhalten Sie auf der Schulverwaltung und im Onlineschalter.
Fotografieren an der Schule
An der Schule Herrliberg wird unter folgenden Bedingungen fotografiert durch:
1
Die «Veröffentlichung» der Bildaufnahmen ist ausschliesslich innerhalb des Klassenzimmers und in den Horträumen erlaubt. Für die Anbringung in z.B. Gängen, Schülerzeitungen etc. muss eine explizite Einwilligung eingeholt werden. Für die allfällige Weitergabe von Bildmaterial muss immer eine Erlaubnis aller Personen auf dem Foto (bzw. deren gesetzlicher Vertreter) eingeholt werden. Fotografieren Eltern ihre Kinder mit anderen Kindern oder die Kinder sich und andere im Unterricht, an internen Schulanlässen oder auf dem Schulareal, so ist dies erlaubt, wenn die Fotos nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind und die Eltern der anderen Kinder respektive diese Kinder selbst nichts dagegen einzuwenden haben.
Für alle Anlässe der Schule Herrliberg ist zwingend eine Einwilligung notwendig für die Aufnahme und Veröffentlichung von Bildmaterial. Hierzu steht eine Option-out-Vorlage (Beilage 3 und Teams/Plattformen) zur Verfügung. Bei Ablehnung mehrerer Elternparteien, wird auf die Fotografie verzichtet. Projektbezogene Fotos innerhalb des Klassenrahmens und zu Schulungszwecken, mit der expliziten Erlaubnis der Schülerinnen und Schüler, sind erlaubt. Die Bildaufnahmen müssen zwingend mit dem Schulgerät gemacht werden. Beim Verlassen der Schule Herrliberg ist das Bildmaterial der fotografierten/gefilmten Personen zu löschen.
Freifachkurse
Die Schule Herrliberg bietet für die Primarschulkinder verschiedene sportliche und handwerkliche Freifachkurse an.
Die Ausschreibung und die Kursadministration wird über die Schulverwaltung abgewickelt.
Das Kursprogramm finden Sie im Onlineschalter.
G
Generationen im Klassenzimmer
An der Schule Herrliberg sind in einzelnen Klassen Seniorinnen und Senioren im Einsatz. Ziel ist es, die Ressourcen von älteren Menschen im Interesse der Schule respektive der Kinder zu nutzen und das Verständnis zwischen den Generationen zu fördern.
Gewalt
Wir achten darauf, dass Konflikte friedlich ausgetragen werden. Bei Streit und Gewalt greifen wir sofort ein, besprechen den Zwischenfall mit allen beteiligten Kindern und bemühen uns um tragfähige Lösungen. Je nach Art des Vorfalles werden Sie als Eltern in die Diskussion mit einbezogen.
Gymnasiumprüfung: Vorbereitungskurs
An der Schule Herrliberg werden die Schulkinder der 6. Klasse in einem separaten Kurs auf die Aufnahmeprüfung ins Langzeitgymnasium vorbereitet. Der Kurs beginnt nach den Herbstferien und dauert bis vor die Aufnahmeprüfung anfangs März (2 Lektionen pro Woche).
Zum Übertritt von der Mittelstufe in die Sekundarschule oder ins Langzeitgymnasium wird Ende der 5. Klasse eine Informationsveranstaltung für Eltern durchgeführt.
J
Jokertage
Die Eltern informieren die Klassenlehrperson, die Betreuung und den Schülertransport möglichst frühzeitig über den Bezug von Jokertagen über das Escola App.
Reglement Absenzen, Jokertage, Dispensationen [pdf, 204 KB]
Jugend- und Familienberatung
kjz Meilen
General-Wille-Strasse 59
8706 Feldmeilen
043 258 47 00
kjz.meilen@ajb.zh.ch
www.ajb.zh.ch
Die regionale Fachstelle Samowar in Meilen umfasst eine Jugendberatungs- und eine Suchtpräventionsstelle. Die Dienste können von Eltern, Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen werden. Auch die Schule arbeitet im Bereich der Gesundheitsförderung mit den Fachpersonen des Samowar zusammen.
Jugendberatungs- und Suchtpräventionsstelle
Samowar
Hüniweg 12
8706 Meilen
044 924 40 10
K
Klassenassistenzen
Zur Unterstützung der Lehrperson und/oder einzelner Kinder kann die Schulleitung bei der Schulpflege den Einsatz von Klassenassistenzen beantragen.
Klassenrat
Im Rahmen der "Schülerpartizipation" findet in allen Klassen ein Klassenrat statt. In der Regel diskutieren die Kinder mit der Lehrperson einmal pro Woche über aktuelle Themen, über ihre Bedürfnisse und Wünsche. Es werden gemeinsam Lösungen zur guten Bewältigung bei Problemen des Zusammenlebens gesucht und besprochen.
Krankheit einer Lehrperson
Fällt eine Lehrperson krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen aus, wird so schnell wie möglich eine Stellvertretung gesucht. Kann keine Stellvertretung gefunden werden (z.B. bei einem sehr kurzfristigen Ausfall einer Lehrperson), werden die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse gemäss sogenannten „Spettplan“ auf die anderen Klassen verteilt. Sie werden dort an vorbereiteten Arbeitsaufträgen im sogenannten "Spettheft" arbeiten.
Krankheit eines Kindes
Wird Ihr Kind krank oder kann es aus einem anderen Grund den Unterricht nicht besuchen, melden Sie es bitte frühzeitig über die Escola-App vom Unterricht, der Betreuung und dem Schülertransport ab, damit wir uns über seinen Verbleib keine Sorgen machen müssen.
L
Lageplan
Lausbefall
Eltern, welche bei ihren Kindern Läuse oder Nissen feststellen, sind gebeten, umgehend die entsprechende(n) Klassenlehrperson(en) darüber zu informieren. Diese wird die Fachfrau Haarhygiene informieren/aufbieten. Läuse werden von Kopf zu Kopf übertragen. Lausbefall hat nichts mit unhygienischen Verhältnissen zu tun und ist keine Schande. Umgehende Information an die Lehrperson, Lauskontrollen und sorgfältige Behandlungen schützen vor einer weiteren Ausbreitung einer Lausplage.
Logopädie
Die Logopädie befasst sich mit den Auffälligkeiten der gesprochenen und geschriebenen Sprache, der Stimme und des Schluckens. Wo nötig, fördert sie die sprachliche Kommunikations- und Beziehungsfähigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und verbessert so die schulischen und beruflichen Aussichten, das Selbstvertrauen und die Lebensqualität. Sprache ist ein wesentliches Mittel, um am beruflichen und sozialen Leben teilhaben zu können.
M
Malen und Formen
Malen und Formen ist ein obligatorisches Ergänzungsfach in der 2. Klasse an der Schule Herrliberg. In diesem Fach können sich Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen unter Anleitung/Begleitung ohne Leistungsdruck gestalterisch betätigen.
Medikamente
Bei schwerwiegenden medizinischen Massnahmen liegt es in der Verantwortung der Eltern und Erziehungsberechtigten, in Ergänzung zum
Kinderdatenblatt [pdf, 141 KB], dies der Schuleinheit und der Betreuung mitzuteilen.
Mittagsbus
Für Schulkinder am Standort Rebacker, die einen langen Schulweg haben, fährt am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils um 12 Uhr ein Bus via Schulhaus Breiti – Rietli – Dorf Wetzwil – Kirche Wetzwil – Aussichtsstrasse.
Anfangs Juli werden die zur Fahrt mit dem Mittagsbus berechtigten Schulkinder durch die Schulverwaltung angeschrieben. Dort können die Berechtigungskarten für den Mittagsbus durch das Schulkind bezogen werden.
Mittagstisch
Im Hort - KITA X führt die Schule einen Mittagstisch.
Musikalische Grundausbildung (MGA)
Die Schule bietet an Vormittagen für die Schulkinder der 1. Primarklassen und ab Schuljahr 2026/27 auch für die Schulkinder der 2. Kindergartenklasse das Fach Musikalische Grundausbildung an. In diesem Fach können sich die Kinder unter Anleitung einer Lehrperson der Musikschule Pfannenstiel ohne Leistungsdruck ganzheitlich musikalisch betätigen und entfalten.
Musikkindergarten
Für Kinder des 2. Kindergartenjahres wird ausserhalb der Unterrichtszeit das kostenpflichtige Freifach Musikkindergarten erteilt.
P
Parkplätze
Für Besucher am Standort Rebacker/Breiti und des Kinderbetreuungshauses stehen im Parkhaus der Schulhausstrasse 41, Parkplätze zur Verfügung. Die ersten 30 Minuten sind kostenlos.
Die Benutzung der Kurzzeit-Parkplätze an der Schulhausstrasse 39 ist ausschliesslich Besuchern der Bibliothek vorbehalten.
An der Schulhausstrasse 21 befindet sich ein "Kiss & Ride" Elterntaxiplatz zum Ein- und Aussteigenlassen von Schulkindern. Das dortige Abstellen von Fahrzeugen ist untersagt.
Pflichten der Eltern (Volksschulgesetz)
- Information an die Lehrperson über aussergewöhnliche Ereignisse, soweit diese für die Schule von Bedeutung sind.
- Mitwirkung bei Schullaufbahnentscheiden.
Über Schullaufbahnentscheide (Stufenübertritte, Repetitionen, sonderpädagogische Massnahmen) befinden Lehrpersonen, Eltern und Schulleitung gemeinsam. Kann dabei keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege. - Die Eltern sind verantwortlich, dass ihr Kind,
• den Schulunterricht regelmässig und ausgeruht besucht,
• für den Schulunterricht zweckmässig gekleidet und ausgerüstet ist,
• unter geeigneten Bedingungen die Hausaufgaben erledigen kann.
Pflichten der Schülerinnen und Schüler (Volksschulgesetz)
- Aktive Beteiligung am Schulbetrieb
- Respektvoller Umgang mit,
• Mitschülerinnen und Mitschülern,
• Lehrpersonen,
• Ausstattung und Schulmaterial.
Den Schülerinnen und Schülern ist es insbesondere untersagt,
- Alkohol, Rauchwaren und andere Suchtmittel in die Schulanlagen und an Schulanlässe mitzubringen und/oder dort zu konsumieren.
- Waffen und Waffenattrappen in die Schulanlagen oder an schulische Anlässe mitzubringen. Beides gilt vom Beginn bis Ende des Unterrichts, einschliesslich der Mittagspausen, sowie an Schulanlässen auch ausserhalb der Schulanlagen.
Poller-Anlage - Öffnungszeiten
Bibliothek
Montag, Donnerstag & Freitag:
08.00 bis 12.00 Uhr / 14.45 bis 22.00 Uhr
Dienstag:
08.00 bis 12.00 Uhr / 17.00 bis 22.00 Uhr
Mittwoch:
08.00 bis 22.00 Uhr
Samstag:
09.15 bis 12.15 Uhr
Kiss & Ride Elterntaxiplatz Standort Rebacker B
Montag, Dienstag & Donnerstag:
07.50 bis 08.20 Uhr / 11.40 bis 12.10 Uhr / 13.10 bis 13.40 Uhr / 15.00 bis 15.30 Uhr / 15.55 bis 16.25 Uhr
Mittwoch:
07.50 bis 08.20 Uhr / 11.40 bis 12.10 Uhr
Freitag:
07.50 bis 08.20 Uhr / 11.40 bis 12.10 Uhr / 13.10 bis 13.40 Uhr / 15.00 bis 15.30 Uhr
Wir weisen Sie darauf hin, dass für Unberechtigte das Führen und Abstellen von Motorfahrzeugen beim Standort Breiti/Rebacker und Standort Wetzwil untersagt ist.
Psychomotorik
Die Psychomotorik befasst sich mit den Auffälligkeiten in der Motorik (Grob-, Fein- und Graphomotorik). Dabei bezieht sie den Menschen in seiner gesamten Persönlichkeit mit ein. Wo nötig fördert sie die motorischen Fähigkeiten und verbessert so die schulischen und beruflichen Aussichten, das Selbstvertrauen und die Lebensqualität.
R
Rechte der Eltern (Volksschulgesetz)
- Regelmässige Informationen durch die Lehrperson über Verhalten und Leistung des Kindes.
- Besuch des Unterrichts ihres Kindes, soweit der Schulbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird.
- Mitwirkung bei allgemeinen schulischen Fragen im Rahmen der Elternmitwirkung.
- Keine Mitwirkungsmöglichkeit haben die Eltern bei:
• Anordnungen organisatorischer Art wie Zuteilung zu einer Schule oder Klasse.
• Weisungen im Schulalltag (Hausordnung etc.).
• Notengebung und Schülerbeurteilung.
• Personalfragen.
• Methodisch-didaktischen Entscheidungen.
Rechte der Schülerinnen und Schüler (Volksschulgesetz)
- Der Schulbetrieb orientiert sich am Wohl des Kindes.
- Allgemeine, altersentsprechende Mitsprache und Mitverantwortung bei Entscheidungen, die sie persönlich betreffen.
- Recht auf Achtung, Anerkennung und Verständnis von Seiten der Lehrpersonen.
Rollbrett, Trottinett, Kickboard, Velo
Die fahrbaren Untersätze sind im Schulhaus verboten. Sie können draussen an den dafür vorgesehenen Orten deponiert werden. Wir empfehlen dringend, dass Ihr Kind sein Gefährt mit einem Vorhängeschloss gegen Diebstahl absichert. Die Kinder kommen auf eigenes Risiko und in der Verantwortung der Eltern, auch in Bezug auf Diebstahl, mit einem Gefährt in die Schule.
S
Schülerausweise
Auf Anfrage von Eltern oder Schulkindern werden während den Öffnungszeiten von der Schulverwaltung Schülerausweise erstellt und abgegeben.
Schülerparlament/Schülerrat
Im Rahmen der vom Volksschulgesetz eingeführten "Schülerpartizipation" ist auf der Primarschulstufe ein Schülerparlament/Schülerrat eingerichtet. Nebst dem Klassenrat soll diese Form der Schülermitwirkung auf Schuleinheitsebene den Schulkindern Freiräume für Mitgestaltung und Eigenverantwortung ermöglichen.
Schülertransport
Schülerzuteilung
Schulärztlicher Dienst
Die schulärztliche Untersuchung auf der Kindergartenstufe erfolgt in der Regel durch Privatärztinnen oder Privatärzte. Sie wird ergänzt durch eine Entwicklungsbeurteilung. Die Kosten für diese Untersuchung werden von den Krankenkassen übernommen.
In der 5. Klasse der Primarstufe erfolgt eine schulärztliche Untersuchung. Neben der Erhebung von Grösse/Gewicht, Seh- und Hörvermögen sowie des Impfstatus kann die Untersuchung durch ein freiwilliges Beratungsgespräch ergänzt werden. Es dient in erster Linie zur Früherkennung gesundheitlicher Gefährdungen.
Unser Schularzt berät Eltern bei Impffragen.
Schularzt
Dr. med. Thomas Dünner
Forchstrasse 61
8704 Herrliberg
044 915 20 50
Schulhausregeln Rebacker
Schulprogramm 2023 bis 2027
Die Schulpflege Herrliberg hat für ihre Legislatur 2022 – 2026 sechs Leitpunkte und fünf Legislaturthemen definiert. Diese wurden im November 2023 um folgende konkreten Ziele und Projekte ergänzt:
- Wir sind eine Schule mit mehreren Gebäuden und Tagesstrukturen.
- Schulraumplanung: Wir nehmen die Schulhaus-Infrastruktur mit Blick auf Lehrplan 21, Tagesinfrastruktur und Entwicklung der Schüler/-innenzahlen unter die Lupe und planen die Umsetzung der nötigen Massnahmen.
- Wir arbeiten am Übergang zum Zyklenmodell des Lehrplans 21 in der Schule Herrliberg.
- Wir fördern die Vernetzung und Zusammenarbeit auf jeder Stufe im Schulbetrieb.
- Wir führen eine einheitliche Software-Lösung ein, welche den Schulbetrieb und die Lehrpersonen/Eltern-Kommunikation unterstützt.
- Wir erarbeiten ein zeitgemässes Förderkonzept.
Die Schulleitungen ihrerseits haben in Ableitung der Legislaturziele/Legislaturthemen und unter Mitwirkung der Schulkonferenz sowie Vertretungen der Elternschaft das Schulprogramm 2023-2027 erstellt. Das Programm ist auf vier Jahre ausgerichtet und wird jährlich im Sinne einer rollenden Planung angepasst. Es beinhaltet insbesondere folgende Ziele:
- Thematisierung und Optimierung der Zusammenarbeit (Einführung Professioneller Lerngemeinschaften; Erstellen einer benutzerfreundlichen Vorlage zur Zusammenarbeit = Kooperationsverträge)
- Teambildung (Eine Arbeitsgruppe nimmt sich den teambildenden Anlässen an, um die Zusammengehörigkeit in den einzelnen Schulteams und über die Schuleinheiten hinweg zu stärken)
- Vernetzung mit:
- Bibliothek (Standards festlegen, vgl. Sprachförderung)
- Betreuung (gegenseitiger Informationsfluss sichern; sporadische Teilnahme der KITA X an den Pädagogischen Teamsitzungen; gemeinsame Sitzungen der Leitungen Schule und Betreuung etc.)
- Jugendarbeit (weitere Projekte planen)
- GSEH (Teilnahme der 6. KlassLehrpersonen am Elternabend der GSEH; gegenseitige Pausenbesuche der Schulleitungen/Lehrpersonen in den Teamzimmern)
- GSEH und Primarschule Erlenbach (5x jährlich SchulleiterTreffen; Erarbeitung einer gemeinsamen Gesamtbeurteilung zum Übertritt 6. Klasse/Sekundarschule; Organisation von gemeinsamen schulischen und gesellschaftlichen Anlässen)
- Gemeinsame gesellschaftliche Anlässe organisieren
- Gemeinsame schulische Anlässe (z.B. Projektwochen, karitative Anlässe etc.)
- Öffnung der Schule nach aussen (Erstellung eines Konzepts für die Primarschule und den Kindergarten)
- Autorität durch Beziehung (Theoretisches Wissen in den Schulalltag übertragen, Vernetzung unter den Lehrpersonen, «Auffang-Netz» im Team: Beratung und Hilfestellungen für LP nach neuer Autorität, Zusammenstellung eines «Methodenkoffers»)
- Kooperative Lernformen (Weiterbildungen mit schulentwicklung.ch)
- Sprachförderung (Erarbeitung eines Schriftspracherwerbkonzepts)
- Beurteilung (Sichtung und Überarbeitung bestehender Konzepte; Weiterbildung; neues Beurteilungskonzept nach Vorgaben des Lehrplan 21 erstellen, d.h. summativ, formativ, prognostisch)
- Binnendifferenzierung (Sicherstellen der theoretischen Grundlagen, Umsetzung in die Praxis)
- Hausaufgaben (Thematik wird regelmässig an den Schulkonferenzen aufgenommen)
- Förderkonzept (Gemeinsame Haltung entwickeln; Inhalte festlegen; Begabungs- und Begabtenförderung, Mathematische Förderung)
- Digitalisierung (Neue Lösung zur digitalen Schuldatenverwaltung mit Elternapp; Eckpfeiler zum Einsatz digitaler Medien im Unterricht; verbindliche Kompetenzen festlegen)
- Präventionskonzept (Konzepterstellung unter Einbezug der Schulischen Sozialarbeit)
- Gesundheitsförderung (Schulnetz 21; Gestaltung eines Programms zur Gesundheitsförderung unter Einbezug der Arbeitsgruppen «Gesunde Schule», «Prävention» und des Samowar Meilen)
- Interne Qualitätssicherung (schriftliche Feedback der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern einholen; kollegiale Hospitationen; Spurgruppe, Mitarbeitergespräche)
- Externe Qualitätssicherung (Umsetzung der von der Fachstelle für Schulbeurteilung vorgeschlagenen Handlungsfelder in die Unterrichts- und Schulpraxis)
Schulprogramm 2023 bis 2027 [pdf, 2.2 MB]
Schulpsychologischer Beratungsdienst
Der Schulpsychologische Beratungsdienst steht Eltern, Lehrpersonen, Behördenmitgliedern und anderen Fachpersonen aus dem schulischen Umfeld zu verschiedenen Themen aus dem Lern- und Leistungsbereich zur Verfügung.
Eltern oder Erziehungsberechtigte werden durch die Klassenlehrperson über das Anmeldeverfahren informiert.
Schulsozial Arbeit
Schulweg
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Stärken Sie Ihr Kind für den Schulweg. Die Broschüre "Ihr Kind allein unterwegs und so schützen Sie es trotzdem" gibt hilfreiche Hinweise.
Suchtprävention
Mit regelmässigen fit+stark-Lektionen leistet unsere Schule einen aktiven Beitrag zur Suchtprävention.
T
Transport für Schulkinder
Das Elternmerkblatt für das Ausführen eines gelegentlichen Transportes von Schulkindern mit Privatfahrzeugen während der Unterrichszeit informiert über wichtige Bestimmungen.
U
Unfallversicherung
Die Kosten im Zusammenhang mit Unfällen von Kindern während der Schulzeit werden über die obligatorische Krankenpflegeversicherung der Kinder (Grundversicherung) abgedeckt, einschliesslich der unfallbedingten Zahnschäden.
V
Verkehrsschulung
Im Kindergarten und in den Primarklassen werden jährlich Verkehrsschulungen in allen Klassen durch die Polizei durchgeführt. In der 6. Primarklasse findet die Fahrradprüfung zwischen den Sommer- und den Herbstferien statt.
Z
Zahnärztliche Untersuchung
Zu Beginn jedes Schuljahres erhalten die Eltern pro schulpflichtigem Kind einen Gutschein für einen Kontrolluntersuch bei einem Zahnarzt ihrer Wahl im Wert von CHF 88.80. Die Eltern sind verpflichtet den obligatorischen Zahnuntersuch ihrer schulpflichtigen Kinder bis Ende Februar zu veranlassen. Die Zahnärzteschaft im Kanton Zürich akzeptiert den Gutschein. In Ergänzung zum obligatorischen zahnärztlichen Untersuch übernimmt die Gemeinde pro Schullaufbahn zwei Bitewing-Röntgenbilder à CHF 38.40.
Weitere Behandlungskosten werden von den Eltern getragen. Über die finanzielle Beteiligung der Gemeinde an den notwendigen Zahnbehandlungen orientiert die Verordnung über die Schulzahnpflege.
Zahnprophylaxe
Im Kindergarten und in den Primarklassen wird der Unterricht in Zahnprophylaxe durch eine Fachperson erteilt.
Zecken
Die Eltern sind gebeten für eine ausreichende Vorbeugung und den Schutz ihrer Kinder gegenüber Zecken besorgt zu sein.
Znüni
Viele Kinder brauchen zur Aufrechterhaltung ihrer Leistungsfähigkeit am Morgen eine Zwischenverpflegung. Gesunde Esswaren wie Früchte, Gemüse und Vollkornbrot sättigen länger und schaden auch den Zähnen kaum. Bitte verzichten Sie den Zähnen zuliebe auf zuckerhaltige Getränke für die Pause.